C-Seminar EKBO

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Zugangsvoraussetzungen.

Zur Ausbildung im Kirchenmusikalischen C-Seminar der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz an der Universität der Künste können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die Mitglied einer zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland e. V. gehörenden Kirche sind.
In Einzelfällen kann die Studienleitung von diesem Erfordernis absehen.

Voraussetzung für den Erwerb einer Anstellungsfähigkeit in der EKBO ist grundsätzlich die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche gemäß §2 Abs. 3 des Kirchenmusikgesetzes ("… Personen …, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer Kirche angehören, mit der die Evangelische Kirche der Union in Kirchengemeinschaft steht").

Für die Anmeldung zur Zugangsprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:

1.    ein Lebenslauf,
2.    eine formlose Empfehlung einer Kirchenmusikerin oder eines Kirchenmusikers mit Bachelor oder Master-Abschluss (B- oder A) oder in der Fachrichtung Posaunenchorleitung einer Landesposaunenwartin oder eines Landesposaunenwartes, in der ihre oder seine ausreichende Vorbildung bescheinigt wird,
3.    ggf. vorhandene Nachweise über die musikalische Vorbildung,
4.    die Bestätigung über die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde einer zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland e. V. gehörenden Kirche,
5.    ausgefülltes Formular Aufnahmeantrag mit 2 Passbildern.

Ausländische Bewerber:innen müssen für die Aufnahme in das C-Seminar außerdem ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Mindestvoraussetzung ist ein Sprachnachweis entsprechend der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) oder Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH 2) bzw. dem TestDaF mit einem TestDaF-Niveau (TDN) von mindestens 4.

Die Unterlagen sollen spätestens 4 Wochen vor der Zugangsprüfung eingereicht werden.

Die nächsten Termine für die Zugangsprüfung können Sie hier einsehen.

Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn keine Absage erfolgt. Die genaue Uhrzeit der Aufnahmeprüfung wird ca. 10 Tage vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben.

Die Zugangsprüfung soll den Nachweis einer ausreichenden musikalischen Vorbildung erbringen. Sie beinhaltet für alle Fachrichtungen die Prüfung des musikalischen Gehörs und musiktheoretischer Grundkenntnisse.
Dieser Abschnitt der Zugangsprüfung wird in der Regel als Klausur durchgeführt.
Musterklausuren für die Zugangsprüfung im Bereich Musiktheorie können Sie hier herunterladen.

In den einzelnen Fachrichtungen erstreckt sich die Prüfung darüber hinaus auf folgende Gebiete:


a)    Fachrichtung Orgelspiel

Klavier- und Orgelspiel (5-8 min):
Auf dem Klavier sind zwei selbstgewählte Werke unterschiedlichen Charakters mindestens im Schwierigkeitsgrad von Bachs „Zweistimmigen Inventionen“ und leichteren Haydn- oder Mozart-Sonaten vorzutragen. Der Vortrag auf der Orgel ist auf das Spiel eines selbstgewählten vorberreiteten 4-st. Choralsatzes auf einem Manual und Pedal mit einer Intonation (Literatur oder improvisiert) zu beschränken. In besonders begründeten Fällen kann vom Vorspiel auf einem der beiden Instrumente abgesehen werden.

Auf Zuruf Spielen von jeweils 1-2 einfache Kadenzen in Dur und Moll auf dem Klavier (2-3 min).

A cappella Singen einer vorbereiteten einfachen Kirchen- oder Volksliedstrophe (1 min).

Gespräch (3-5 min).


b)    Fachrichtungen Chor- und Kinderchorleitung

Singen und Sprechen (3-5 min):
Vortrag einer selbstgewählten Arie oder eines selbstgewählten Kunst-, Kirchen- oder Volksliedes und Sprechen eines vorbereiteten Textes.

Ensembleleitung (3-5 min):
Erarbeiten und Anleiten eines leichten Kanons oder Singspruches eigener Wahl mit einer Gruppe. Dabei auch Demonstration der grundlegenden Schlagfiguren im Dirigat. Die Aufnahmeprüfungskommission übernimmt dabei die Rolle der Gemeinde.

Klavierspiel (ca. 2 min):
Spiel eines selbgewählten leichteren gesangsbezogenen Klavierstückes in der Art der folgenden Auswahl (aus "Das goldene Buch der Lieder - 950 Volks- und volkstümliche Lieder, Globus Verlag, ca. 1910): Der Lindenbaum (Schubert), Leise zieht durch mein Gemüt (Mendelssohn) oder Wanderers Nachtlied (Schubert).
Die Beispielsätze können hier heruntergeladen werden.

Auf Zuruf Blattsingen einer einfachen Chorstimme (2-3 min).

Gespräch (3-5 min).


c)    Fachrichtung Posaunenchorleitung

Spiel eines Blechblasinstrumentes (4-6 min):
Vortrag von zwei selbstgewählten Stücken mittleren Schwierigkeitsgrades.

Schlagtechnik (1-2 min):
Dirigieren eines Chorals aus dem evangelischen Gesangbuch nach eigener Wahl.

Gespräch (3-5 min).


d)    Fachrichtungen Popchorleitung und Instrumentalspiel Pop mit Bandleitung

Instrumentalspiel (4-6 min):
Spielen mindestens eines vorbereiteten Stückes mit popularmusikalischem Charakter auf der Gitarre (nur Fachrichtung Instrumentalspiel Pop) oder einem Tasteninstrument. Seitens des C-Seminars steht ein Klavier zur Verfügung. Soll ein Keyboard verwendet werden, muss das Equipment mitgebracht werden.

Singen und Sprechen (2-4 min):
Singen eines Gesangsstückes mit popularmusikalischem Charakter nach eigener Wahl, z. B. aus dem Bereich der einschlägigen Lieder aus dem EG oder einer anderen Sammlung geistlicher Lieder/Songs oder freie Kompositionen.
Sprechen eines vorbereiteten Textes.

Ensembleleitung (3-5 min):
Einüben und Anleiten eines Liedes/einer einfachen Melodie/eines Singspruches/eines Kanons eigener Wahl mit popularmusikalischem Charakter. Die Aufnahmeprüfungskommission übernimmt dabei die Rolle der Gemeinde.

Gespräch, auch über Grundkenntnisse in popularmusikalischer Stilistik und Harmonik (3-5 min).



In der Zugangsprüfung ist es vorteilhafter, mittelschwere Stücke zuverlässig und richtig zu spielen, als zu schwere Stücke unzureichend. Ziel der Zugangsprüfung ist es, die musikalische Begabung und Entwicklungsfähigkeit der technischen Voraussetzungen der Bewerber:innen festzustellen, um ein erfolgversprechendes Studium zu gewährleisten.

Im Falle der Aufnahme gilt das erste Semester als Probesemester. Die Lehrerkonferenz entscheidet in der zweiten Hälfte des Semesters, ob das Probesemester bestanden ist. Das Bestehen des Probesemesters kann ggf. an den erfolgreichen Verlauf praktischer Nachprüfungen in einzelnen Fächern geknüpft werden.

Die Aufnahmeanträge mit den erforderlichen Unterlagen bitte an die Dienstadresse des Ausbildungsleiters senden:
Kirchenmusikdirektor Günter Brick
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin

Tel. 24 34 44 73, Fax 24 34 44 72

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Regelungen zur Zulassung, die Sie hier finden.

Für weitere Fragen zur Aufnahmeprüfung kontaktieren Sie uns bitte.